Beschlussvorlage - VO/GV03/2017-0466

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Groß Stieten bewilligt gemäß § 50 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern überplanmäßige Aufwendungen im Ergebnishaushalt sowie überplanmäßige Auszahlungen im Finanzhaushalt für den Gehwegneubau und die Straßensanierung „Am Felde“ in Groß Stieten

 

in Höhe von 33.500 €.

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Im Haushaltsjahr 2017 wurde die Sanierung der Straße „Am Felde“ in Groß Stieten mit einer Tränkdecke aus Bitumenemulsion veranschlagt.

Nach Beratung mit Fachfirmen für Straßenbau wurde sich statt dessen für eine nachhaltigere Variante der Straßensanierung entschieden und zwar :

  • Abfräsen der Betondecke und Aufbau einer 4,00 cm starken Deckschicht aus Asphaltbeton.

Zudem wurden während der Bauphase folgende Zusatzleistungen festgelegt, die bei einer späteren Bereitstellung von Technik und Personal wesentlich kostenintensiver waren:

  • Bau und Anschluss von zwei Regenwassereinläufen im Straßenkörper
  • geradliniges Schneiden der Betonkante der südlichen Begrenzung der Straße und dortiges Setzen von Borden
  • Herstellung einer Aufpflasterung zur Geschwindigkeitsbegrenzung
  • Schaffung weiterer (unbefestigter) Parkplätze hinter dem Gehweg
  • Erweiterung und Asphaltierung des Parkplatzes des Dorfgemeinschaftshauses
  • Neubau und Anschluss eines Regenwasserablaufes auf dem Parkplatz
  • geringfügige Verlängerung der Straßensanierung in Richtung Petersdorfer Weg

 

Der straßenbegleitende Gehweg wurde ca. 15 m länger, wie geplant, neu hergestellt.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
Für die Straßensanierung stehen Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von 26.300 € zur Verfügung. Für die investive Maßnahme des Gehwegneubaus sind Auszahlungen in Höhe von 13.000 € geplant. Insgesamt sind Auszahlungen von 39.300 € verfügbar. Die Abrechnung der beiden Maßnahme beläuft sich auf einer Gesamtsumme von 72.777,33 €.
Die Trennung nach Gehwegneubau und Straßensanierung muss noch erfolgen. Insgesamt sind überplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 33.500 € entstanden.

Die überplanmäßigen Auszahlungen und Aufwendungen können durch Mehrerträge aus der Gewerbesteuer  mit 24.700 € und aus der außerplanmäßigen Erstattung der Überschüsse des Amtes mit 8.800 € gedeckt werden.

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