Beschlussvorlage - VO/GV09/2017-1025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, den Vertrag mit dem SKV Bobitz 1950 e.V. dahingehend zu ändern, den Kindern und Jugendlichen die Nutzung des Platzes Jederzeit auch ohne Aufsicht zu überlassen und alle Haftungsfragen dafür auf die Gemeinde Bobitz zu übertragen.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Bobitz hat seit dem 07.09.2005 einen Vertrag mit dem SKV Bobitz 1950

e.V. abgeschlossen.

In dem Vertrag hat die Gemeinde den Nutzungsumfang und die Rechte und Pflichten

genau beschrieben.

Abweichend von dem Vertrag hat der SKV Bobitz 1950 e.V. mit Datum vom  18.10.2017 beantragt, die Rechtslage zu den im Antrag aufgeworfenen Fragen zu klären.

Dabei geht es dem Sport- und Kulturverein darum, den Kinder und Jugendlichen, die derzeit die Sportanlagen unbeaufsichtigt nutzen, offiziell die Nutzung zu gestatten, ohne dabei die Haftung, die ihnen im Rahmen des Vertrages übertragen wurde, weiter zu übernehmen.

Alle im Antrag gestellten Fragen sind im bestehenden Vertrag geregelt.

Ändert die Gemeinde den Vertrag, haftet sie auch für alle Personen- und Sachschäden und kommt finanziell und rechtlich dafür auf.

Um die Verkehrssicherungspflicht zu gewährleisten, muss die Gemeinde Bobitz eine Person oder Firma vertraglich mit der Durchführung der Aufgaben binden. Die zusätzlichen Kosten müssen im Haushalt bereitgestellt werden.

Schäden, die sich aus der Nutzung für die Öffentlichkeit ergeben, müssen beseitigt werden.

Aus dem Schreiben des SKV geht nicht hervor, dass dieser diese Schäden dann bereit ist zu tragen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
Kosten für die Verkehrssicherung.

Eventuell zusätzliche Versicherungsbeiträge.

Kosten für anfallende Reparaturen.
 

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Anlagen

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