Beschlussvorlage - VO/GV04/2017-0498

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Metelsdorf beschließt aufgrund des § 60 Abs. 5 der Kommunalver-fassung M-V die Feststellung des Jahresabschlusses 2016.

Im Haushaltsjahr 2016 aufgetretene Haushaltsüberschreitungen sowie die genehmigungs-freie Entnahme aus der Kapitalrücklage gelten als genehmigt.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung hat gemäß § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses bis spätestens zum 31.12. des auf das Haus-haltsjahr folgenden Haushaltsjahres zu beschließen.

Der Jahresabschluss, bestehend aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teil-rechnungen, der Bilanz, dem Anhang der Bilanz sowie dem Rechenschaftsbericht, wurden durch den Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen am 21.09.2017 geprüft und der abschließende Bestätigungsvermerk wurde erteilt.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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