Beschlussvorlage - VO/GV11/2008-081

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Ventschow beschließt auf der Grundlage der §§ 47 ff der Kommunalverfassung des Landes M-V die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Gemeinde Ventschow für das Haushaltsjahr 2009.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 47 der Kommunalverfassung M-V, hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.

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