Beschlussvorlage - VO/GV11/2009-082

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Ventschow beschließt sich an den Platzkosten für die Kindertagesstätte „Hummelnest“ Ventschow, die nicht durch Landes- und Kreismittel gedeckt werden, mit 50 vom Hundert zu beteiligen.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Am 07. 01. 2009 fanden die neuen Leistungsverhandlungen des Diakoniewerk „Neues Ufer“ gGmbH für die Kindertagesstätte Ventschow beim Landkreis Nordwestmecklenburg statt.

 

Die Gemeinde Ventschow hat sich nach nach § 20 KiföG M-V mit mindestens 50 vom Hundert an den jeweiligen Platzkosten, wenn diese nicht durch die Landes- und Kreismittel gedeckt werden, zu beteiligen.

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