Beschlussvorlage - VO/GV09/2017-1028
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung über die Annahme von Spenden
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kämmerei
- Bearbeiter:
- Birgit Lappann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Bobitz
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Entscheidung
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19.02.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bobitz beschließt gemäß § 44 Abs. 4
Kommunalverfassung M-V, die Annahme folgender Spende:
FFw Förderverein Bobitz, am 1.12.2017 = 2.214,99 € Sachspende für FFw Bobitz
(PKW-Anhänger)
Felix Baumann, Beidendorf, am 18.12.2017 = 500,00 € Geldspende für FFw Beidendorf
Carsten Tidow, Beidendorf, am 20.12.2017 = 200,00 € Geldspende für KITA Bobitz
Natalie Külper, Beidendorf, Ankündigung einer Sachspende in Höhe von ca. 6.500,00 €
für ein Klettergerüst mit Rutsche, für die KITA Tressow
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V, darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2
Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen.
Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben,
das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.
Bei Beträgen über 100 € bis 1.000 € entscheidet der Hauptausschuss, bei Beträgen über 1.000 € die Gemeindevertretung über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen im Sinne von § 44 KV M-V.
