Beschlussvorlage - VO/GV09/2017-1028

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bobitz beschließt gemäß § 44 Abs. 4

Kommunalverfassung M-V, die Annahme folgender Spende:
 

FFw Förderverein Bobitz, am  1.12.2017 = 2.214,99 € Sachspende für FFw   Bobitz

                                                                                      (PKW-Anhänger)

 

Felix Baumann, Beidendorf, am 18.12.2017 = 500,00 € Geldspende für FFw Beidendorf

 

Carsten Tidow, Beidendorf, am 20.12.2017 = 200,00 € Geldspende für KITA Bobitz

 

Natalie Külper, Beidendorf, Ankündigung einer Sachspende in Höhe von ca. 6.500,00 €

für ein Klettergerüst mit Rutsche, für die KITA Tressow

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V, darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2

Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen.

Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben,

das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.

Bei Beträgen über 100 € bis 1.000 € entscheidet der Hauptausschuss, bei Beträgen über 1.000 € die Gemeindevertretung über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen im Sinne von § 44 KV M-V.
 

 

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Finanz. Auswirkung

 

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