Beschlussvorlage - VO/GV04/2017-0505

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Metelsdorf.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Im § 7 „Entschädigungen“ wurde die Höhe die Sitzungsgelder für die Teilnahme an den Sitzungen der Gemeindevertretung und deren Ausschüsse auf den Höchstsatz der EntschVO M-V vom 4. Mai 2016 angehoben (von bisher 30 auf 40 Euro). Für die Leitung von Ausschusssitzungen beträgt der Höchstsatz 60 Euro  Erhöhung von bisher 45 Euro auf 60 Euro).
 

Es wurde eine komplette Neufassung der Hauptsatzung vorgenommen, da  bereits drei Änderungssatzungen zur Hauptsatzung vom 27.03.2012 beschlossen wurden.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
Die Mehraufwendungen betragen für ein Haushaltsjahr ca. 740 Euro (angenommen 6 GV Sitzungen, 6 Sozialausschusssitzungen und 2 Finanzazusschusssitzungen).

Die Haushaltsmittel werden jährlich über den Gemeindehaushalt bereitgestellt.
 

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Anlagen

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