Beschlussvorlage - VO/GV04/2017-0510

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Gemäß § 45 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat die Gemeinde jedes Jahr einen Haushaltsplan zu erlassen.

Nach Beratung im Finanzausschuss der Gemeinde Metelsdorf erfolgt die Beratung und Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung.
 

 

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