Beschlussvorlage - VO/GV04/2018-0524

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Metelsdorf beschließt dem Entwurf des B-Planes Nr. 76/09 "Wohn- u. Mischgebiet Lübsche Burg Ost", 1. Änderung der Hansestadt Wismar zuzustimmen. Die Gemeinde Metelsdorf hat weder Hinweise noch Bedenken.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Innerhalb des Plangebietes Nr. 76/09 „Wohn- und Mischgebiet Lübsche Burg Ost“ sind im  festgesetzten Mischgebiet Gewerbebetriebe und Betriebe des Beherbergungsgewerbes  (und somit auch Ferien- und Nebenwohnungen) weiterhin allgemein zulässig.

Deshalb sollen aus den genannten städtebaulichen Gründen im Allgemeinen Wohngebiet am Standort Lübsche Burg Ost Ferienwohnungen auch ausnahmsweise nicht zulässig sein.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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