Beschlussvorlage - VO/GV04/2018-0525

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Metelsdorf beschließt dem Entwurf des B-Planes Nr. 82/13 "Wohngebiet Seebad Wendorf", 1. Änderung der Hansestadt Wismar zuzustimmen. Die Gemeinde Metelsdorf hat keine Hinweise oder Bedenken.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Das Gebiet soll vorwiegend dem Wohnen dienen. Beeinträchtigungen der angestrebten Wohnruhe auch durch Ferienwohnungen, die als sogenannter nicht störender Gewerbebetrieb bzw. Betrieb des Beherbergungsgewerbes ausnahmsweise zulässig wären, sind zu minimieren.

Da andererseits für die Errichtung von Ferienwohnungen im Stadtgebiet und hier konkret in den Sondergebieten des rechtskräftigen B-Plan Nr. 12/91/2 „Alter Hafen“ umfangreiche Angebote ausgewiesen und zum Teil bereits fertiggestellt wurden, ist ein zusätzlicher Bedarf an Ferienwohnungen nicht erkennbar.

Es soll aus den genannten städtebaulichen Gründen im allgemeinen Wohngebiet am Standort Seebad Wendorf Ferienwohnungen auch ausnahmsweise nicht zulässig sein.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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