Beschlussvorlage - VO/GV08/2008-243

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Dem vorliegende Beschilderungsentwurf wird zugestimmt.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Durch das Straßenverkehrsamt des Landkreises NWM wurde in Abstimmung mit dem Bürgermeister der Vorschlag für eine Beschilderung der Orte Bad Kleinen und Gallentin erarbeitet. Dieser Vorschlag hat folgende Schwerpunkte:

 

Schaffung von 3 neuen Zonen mit 30km/h als abgegrenzte Gebiete

            Bereich Steinstraße-Feldstraße-Waldstraße

            Bereich Mühlenstraße – Uferweg - An der Brücke

                        Bereich Gallentin ab der Eisenbahnbrücke für den Uferbereich

Mit den Maßnahmen soll die Verkehrssicherheit erhöht werden. Die Regelung der Vorfahrt erfolgt durch die Verkehrsregel „Rechts vor Links“. Damit sind die Verkehrsteilnehmer gezwungen, an jede Kreuzung langsam heranzufahren und den weiteren Verkehr zu beachten.       

 

Zusammenlegung des Ortsausganges Bad Kleinen und des Ortseinganges Gallentin

Hinter dem Grundstück Matz in der Gallentiner Chaussee beginnt die Gemarkung Gallentin.

Ab dort wird durch die Ortstafeln auch der verkehrsmäßige Ortswechsel angezeigt. Durch den Übergang von dem Ort Bad Kleinen in den Ortsteil Gallentin wird verhindert, dass für eine kurze Strecke die Geschwindigkeit neu geregelt werden muss. Die 50 km/h- Geschwindigkeitsbegrenzung geht unmittelbar von Bad Kleinen auf Gallentin über.

 

Insgesamt soll mit der Änderung der Beschilderung ein schlüssiges Verkehrskonzept für die Orte Bad Kleinen  und Gallentin entstehen.

Durch die Schaffung von 30 km/h – Zonen für die einzelnen Wohngebiete, werden  abgegrenzte Verkehrsbereiche geschaffen. Durch den speziellen Gebietscharakter – hier überwiegend Wohnen – grenzen diese sich von den anderen Straßen, die überwiegenden Durchfahrtscharakter haben, ab. Damit wird in den Wohngebieten als abgeschlossene Einheit eine Verkehrsberuhigung erreicht und die Verkehrssicherheit erhöht.

In den Zonen werden nicht mehr erforderliche Schilder beseitigt.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Ca. 2000 €

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