Beschlussvorlage - VO/GV08/2009-279
Grunddaten
- Betreff:
-
Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben zur Unterstützung des TV Schulprojektes Film
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kämmerei
- Bearbeiter:
- Christiane Kupsch
- Beteiligt:
- Amt für Ordnung und Soziales
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss Bad Kleinen
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Vorberatung
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13.01.2009
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Unterbrochen
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Gemeindevertretung Bad Kleinen
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Entscheidung
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04.02.2009
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Erledigt
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Finanzausschuss Bad Kleinen
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Vorberatung
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03.03.2009
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Erledigt
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Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport, Soziales Bad Kleinen
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Vorberatung
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04.03.2009
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Bad Kleinen
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Entscheidung
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25.03.2009
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Für die
Durchführung des TV Schulprojektes „Film“, wurde eine gebrauchte
Filmkamera, ein Videoofficeplayer, 20 Filmkassetten und 4 Überspielkabel
angeschafft.
Mit einem
Gesamtwert von 3.696,00 €.
Zur
anteiligen Finanzierung der Kamera (2.500,00 €) wird die Gemeinde Bad
Kleinen um Unterstützung gebeten. Die Restsumme von 1.196,00 € wird von
Herrn Behnke gesponsert.
Hierzu
ist ein Kaufvertrag abzuschließen, damit geht dann die Kamera in das Eigentum
der Gemeinde über.
Die
Geräte sollen ausschließlich für das Schulprojekt dienen.
Der
Finanzausschuss hat die Unterstützung mit 1.800,00 € auf seiner Sitzung
am 13.01.2009 befürwortet.
Es wird
neu eine Unterstützung von 2.500,00 € beantragt.
Es
handelt sich um eine professionelle Kamera, bei der die Schüler der AG
einerseits den Umgang mit dieser Profitechnik erlernen und andererseits
Beiträge für Media-TV und für die öffentlichen Fernsehsender drehen und drehen
können. Sie findet bei den Veranstaltungen Verwendung, deren Beiträge nicht nur
für den internen Gebrauch gedreht werden. Durch die Fertigkeiten, die die
Schüler bei dem Umgang mit der professionellen Technik erlernen, ist es bereits
gelungen, Schülern einen Start in die Medienbranche zu ebnen bzw. Praktika beim
Fernsehen zu ermöglichen.
Die
bisher angefallenen Leihgebühren entfallen dann. Die geplanten Ausgaben für das
Schulprojekt (HHST 22000.56210) können dann für notwendige Projektausgaben
eingesetzt werden.
