Beschlussvorlage - VO/GV08/2009-284
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung zur Bildung der Wahlbereiche in Bad Kleinen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Waltraud Gross
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Bad Kleinen
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Entscheidung
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04.02.2009
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Beschlussvorschlag
Auf der
Grundlage des § 5 Abs. 1 und 2 Kommunalwahlgesetz vom 13. Oktober 2003, zuletzt
geändert durch Artikel 3 des Gesetzes zur Änderung von Vorschriften den
Verfassungsschutz betreffend vom 28.01.2009 (GVOBl. M-V S. 82) wird die
Gemeinde Bad Kleinen in ein Wahlbereich eingeteilt.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 5
Abs. 2 Kommunalwahlgesetz können die Gemeinden mit einer Einwohnerzahl bis zu
25.000 Einwohner in mehrere Wahlbereiche eingeteilt werden.
Dieses muss
in der Wahlbekanntmachung zur Einreichung der Wahlvorschläge zur Kommunalwahl
bis zum 13.02.2009 öffentlich bekannt gemacht werden. Bisher ist die Gemeinde
jeweils in nur 1 Wahlbereich eingeteilt gewesen, welches sich bewährt hat und
auch zweckmäßig ist.
Da das
Kommunalwahlgesetz noch am 28.01.2009 zu Vorschriften zur Veröffentlichung der
Wahlbekanntmachung geändert wurde und die Einteilung der Wahlbereiche somit
bereits bis zum 13.02.2009 vorgenommen werden muss macht es sich erforderlich,
den Tagesordnungspunkt zusätzlich zu behandeln.
