Beschlussvorlage - VO/GV10/2018-0618

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
1. Die Entwürfe der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Begründung werden in

    den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

2. Die Entwürfe des Planes und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich

    auszulegen.

 

3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen und über die

    öffentliche Auslegung zu unterrichten.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes steht im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Uferzone“ in Hohen Viecheln.

Der Bereich östlich des Fischerweges, der im B-Plan ein Baugebiet zur Entwicklung der Fischereibetriebes festgesetzt, ist im FNP als Außenbereich ausgewiesen. Dem Entwicklungsgebot Rechnung tragend ist für diesen Bereich eine FNP-Änderung notwendig. Die Darstellung eines Sonstiges Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Fischereihof“ entspricht dem städtebaulichen Entwicklungsziel.

Durch die Änderung des FNP werden die Planungen der Gemeinde in Übereinstimmung gebracht.

Der Vorentwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit vorgestellt sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt. Die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung wurden ausgewertet und in den zur Beschlussfassung vorliegenden Entwurf eingearbeitet. Die Auswertung der Stellungnahmen ist als Anlage beigefügt.

 

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Finanz. Auswirkung


 

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Anlagen

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