Beschlussvorlage - VO/GV01/2018-1367

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss beschäftigt sich mit der Belegung der einzelnen Gebäude der Kindertagesstätte und berät zur Lösung der durch die Kitaleiterin angesprochenen Probleme.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Durch die Leiterin der Kindertagesstätte Frau Rohde wurde in Vorbereitung des Schuljahres 2018/2019 darüber informiert, dass in dem genannten Schuljahr voraussichtlich 22 Kinder mehr den Hort besuchen werden. Das ergibt eine weitere Gruppe und eine Überschreitung der Betriebserlaubnis um diese 22 Kinder.

Gemäß § 14 Abs. 1 stellen die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Benehmen mit den Gemeinden fest, welcher Bedarf an Förderung besteht. Sie haben sicherzustellen, dass der Bedarf durch einen den Anforderungen dieses Gesetzes genügenden Bestand von Einrichtungen gedeckt wird.

Da die Zuständigkeit für die bedarfsgerechte Bereitstellung von Kitaplätzen beim öffentlichen Träger der Jugendhilfe liegt, wurde das Jugendamt des Landkreises hinzugezogen.

Mit den Mitarbeitern erfolgte am 14.02.2018 eine Besichtigung der derzeit genutzten Räume.

Eine vorübergehende Genehmigung für 1 Schuljahr unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten in den beiden Häusern wurde in Aussicht gestellt. Da die Problematik für die nächsten Jahre erhalten bleibt, muss eine generelle Lösung gefunden werden.

 

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Finanz. Auswirkung


 

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Anlagen

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