Beschlussvorlage - VO/GV12/2018-0614
Grunddaten
- Betreff:
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Bestätigung des Entscheidung der Bürgermeisterin zum Einvernehmen Errichtung/Anbau eines unbeheizten Wintergartens an ein EFH mit Abweichungen gem. § 67 LBauO M-V (Dachneigung, Material, Fassade und Dach) auf dem Flurstück 220/2, Flur 2, Gemarkung Barnekow
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Juliane Kruse
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Barnekow
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Entscheidung
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20.03.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Barnekow bestätigt die Entscheidung der Bürgermeisterin (Zustimmung) zur Errichtung/Anbau eines unbeheizten Wintergartens an ein EFH mit Abweichungen gem. § 67 LBauO M-V (Dachneigung, Material, Fassade und Dach) auf dem Flurstück 220/2, Flur 2, Gemarkung Barnekow.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Aufgrund des Posteingangs war eine Beratung im Bauausschuss und der Gemeindevertretung nicht möglich. Um die Frist zur Einvernehmens- Erteilung zu wahren, wurde die Entscheidung durch die Bürgermeisterin getroffen. Es wurde dem Bauantrag sowie dem Antrag auf Abweichung zugestimmt.
Erläuterung und Begründung des Antragstellers:
Der Wintergarten entspricht mit seiner verglasten Dachfläche, den verglasten Schiebedachelementen in der Außenwand und der Ausführung als Pultdach nicht den Festsetzungen des vorhandenen B-Planes.
Da es sich hier um eine leichte und filigrane Konstruktion handelt, die eine dem Hauptgebäude deutlich untergeordnete Ausführung aufweist, kann davon ausgegangen werden, dass der Wintergarten nach Lage, Zweck und Ausführung der Eigenart des Baugebietes nicht widerspricht und die städtebaulichen Ziele als erfüllt anzusehen sind.
Das Terrassendach hält die im B-Plan vorgeschriebene Dachneigung von 35-50 Grad und vorgeschriebene Dachform nicht ein. Die geplante Dachneigung beträgt 6 Grad. Die Ausführung mit einem Glasdach mit geringer Dachneigung kann als untergeordnete leichte Konstruktion gesehen werden, die auch zum Hauptgebäude im Erscheinungsbild eine deutliche Unterordnung aufweist. Dies widerspricht nicht der Eigenart des Baugebietes, die Grundzüge der Planung werden nicht berührt und die städtebaulichen Ziele können als erfüllt angesehen werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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971,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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456 kB
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