Beschlussvorlage - VO/GV01/2017-1343

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, für die Gemeinde Dorf Mecklenburg folgende Maßnahmen in den Lärmaktionsplan vom 06.01.2014 neu aufzunehmen:
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern fordert mit Schreiben vom 06.07.2017/ Korrektur vom 10.08.2017 das Amt auf, den vorhandenen Lärmaktionsplan vom 06.01.2014 auf evtl. Überarbeitung bzw. Ergänzung zu prüfen.

 

Aktuell:

Von Seiten eines Anwohners - wohnhaft in Karow, Fritz-Reuter-Straße 70, wird der Lärm von der Autobahn A20 beklagt (siehe Anlage).

Die Ist-Situation lt. bestehenden Lärmaktionsplanes weist diesen Bereich als unbedenklich aus. Für die Lärmkartierung in Mecklenburg-Vorpommern wurden Lärmpegel, sogenannte Auslösewerte vorgegeben, bei deren Überschreitung Lärmschutzmaßnahmen in Erwägung gezogen und eingeführt werden (§ 4 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 der 34. Bundesimmissionsschutzverordnung-BimSchV.

Folgende Auslösewerte wurden vorgegeben:

LDEN (Tag-Abend-Nacht-Lärmindex) = 65 dB(A) und LNight (Nachtlärmindex) = 55 dB(A).

Dabei gilt: Tag = 06 – 22 Uhr, Nacht = 22 – 06 Uhr

Gem. vorliegender Lärmkartierung ist der Bereich der Fritz-Reuter-Straße in Karow mit Pegelwerten tags von max. 65 dB (A) und nachts von max. 55 dB (A) ausgewiesen. Die Immissionsgrenzen werden nicht überschritten, demzufolge ist von keiner gesundheitsgefährdenden Lärmbelastung auszugehen. 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
ergeben sich aus der Beschlussfassung
 

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Anlagen

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