Beschlussvorlage - VO/GV08/2018-1985
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung zur Verteilung der zusätzlichen Landesmittel für die Verbesserung der Kinderbetreuung für das Jahr 2018 und Folgejahre
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Roswitha Hoppe
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport, Soziales Bad Kleinen
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Vorberatung
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04.04.2018
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Erledigt
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Finanzausschuss Bad Kleinen
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Vorberatung
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12.04.2018
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Erledigt
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Gemeindevertretung Bad Kleinen
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Entscheidung
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02.05.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Bad Kleinen beschließt, die zusätzlichen Landesmittel zur Verbesserung der Kindertagesbetreuung im Jahr 2018 und bei Zuweisungen in den Folgejahren anteilmäßig nach der Anzahl der Kinder auf die Kindertagesstätte und die in dem jeweiligen Jahr bis zum 30.06. ansässigen Tagesmütter auf dem Gemeindegebiet der Gemeinde Bad Kleinen zu verteilen. Dabei richtet sich der Verteilermaßstab nach der Anzahl der Kinder in der Betriebserlaubnis.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Durch den Landkreis Nordwestmecklenburg wurden nach Beschluss des Jugendhilfeausschusses für die Gemeinde Bad Kleinen 11.231,88 Euro bereitgestellt, die aus dem Wegfall des Betreuungsgeldes des Bundes an die Kommunen weitergegeben wurden.
Die Gemeinde entscheidet darüber, welcher Einrichtung oder Tagesmutter welcher Betrag für eine Verbesserung der Kindertagesbetreuung zur Verfügung gestellt wird und wie die Begünstigte/n diese Mittel einsetzen sollen.
Da es sich um zusätzliche Mittel des Bundes handelt, dürfen diese Mittel auch nur für zusätzliche Maßnahmen, die sonst nicht realisiert werden, eingesetzt werden. Dazu zählen z.B. Projekte mit den Kindern, wie die Waldschule, Finanzierung eines Kinderfestes, Hüpfburg, Bauspielplatz, zusätzliche Spielgeräte u.s.w. Für die Erzieher sind Qualifizierungen und zusätzliche Fachberatungen möglich. Zur Unterstützung der Entwicklung der Kinder können spezielle Therapeuten in die Kita geholt werden. Für ganz spezielle Themen bei Elternabenden können Referenten und Honorarkräfte eingeladen werden.
Entscheidend ist, dass diese Mittel als zusätzlicher Betrag für zusätzliche Maßnahmen gedacht sind, die den Kindern in der Einrichtung oder bei der Tagesmutter zugute kommen.
Eine Deckung des Haushaltes mit den Mitteln ist nicht zulässig. In 2018 hat die Kindertagesstätte Bad Kleinen vor, die Mittel wie folgt zu verwenden:
- Finanzierung des Sicherheitstrainings für ältere Kinder
- Ausflüge und Hortferienspiele
- Theaterbesuche, Buchlesungen, Zoobesuche
- Planung, Vorbereitung und Durchführung von Festen und Feiern (1. Juni, Sommerfest, Lichterlauf etc.)
- Feriengestaltung von Abschlussfesten
Da auch Kinder bei den Tagesmüttern berücksichtigt werden sollten, erhalten auch Tagesmütter, die sich bis zum 30.06. eines jeden Jahres in der Gemeinde Bad Kleinen neu ansiedeln und Kinder betreuen, einen finanziellen Zuschuss.
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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483 kB
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