Beschlussvorlage - VO/GV01/2018-1379

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dorf Mecklenburg beschließt gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V, die Annahme folgender Spenden:

 

Autohaus Preuss GmbH, am 28.02.2018 = 1.000,00 € Geldspende für Dorffest

 

Wohnungsgesellschaft

Dorf Mecklenburg,           am 01.03.2018 =  300,00 € Geldspende für FFw Dorf Mecklenburg

 

Daniel Schubert, Karow, am 21.03.2018  = 381,00 € Geldspende für FFw Dorf Mecklenburg

 

Bitburger Casilino Cup, am 22.03.2018 = 500,00 € Geldspende für KITA Dorf Mecklenburg
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V, darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach §2 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen.

Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.

Bei Beträgen über 100 € bis 1.000 € entscheidet der Hauptausschuss, bei Beträgen über 1.000 € die Gemeindevertretung über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen, im Sinne von § 44 KV M-V.
 

 

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Finanz. Auswirkung

 

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