Beschlussvorlage - VO/GV09/2009-166
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestätigung der Eilentscheidung des Bürgermeisters zur Festlegung der Wahlbereiche
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Waltraud Gross
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Bobitz
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Entscheidung
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16.02.2009
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Beschlussvorschlag
Die
Gemeindevertretung Bobitz bestätigt die Eilentscheidung des Bürgermeisters zur
Einteilung der Gemeinde Bobitz gemäß § 5 Abs. 1. und 2. Kommunalwahlgesetz vom
13. Oktober 2003, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes zur Änderung
von Vorschriften den Verfassungsschutz betreffend vom 28.01.2009 (GVOBl. M-V S.
82) in nur einen Wahlbereich.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 5
Abs. 2 Kommunalwahlgesetz können die Gemeinden mit einer Einwohnerzahl bis zu
25.000 Einwohner in mehrere Wahlbereiche eingeteilt werden.
Dieses
muss in der Wahlbekanntmachung zur Einreichung der Wahlvorschläge zur
Kommunalwahl bis zum 13.02.2009 öffentlich bekannt gemacht werden. Bisher ist
die Gemeinde jeweils in nur 1 Wahlbereich eingeteilt gewesen, welches sich
bewährt hat und auch zweckmäßig ist.
Da das
Kommunalwahlgesetz noch am 28.01.2009 zu Vorschriften zur Veröffentlichung der
Wahlbekanntmachung geändert wurde und die Einteilung der Wahlbezirke somit
bereits bis zum 13.02.2009 vorgenommen werden muss machte es sich erforderlich,
dass der Bürgermeister im Rahmen seiner Eilentscheidungskompetenz die
entsprechende Festlegung getroffen hat.
