Beschlussvorlage - VO/GV10/2009-099

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Hohen Viecheln bestätigt die Eilentscheidung des Bürgermeisters zur Einteilung der Gemeinde Hohen Viecheln gemäß § 5 Abs. 1. und 2. Kommunalwahlgesetz vom 13. Oktober 2003, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes zur Änderung von Vorschriften den Verfassungsschutz betreffend vom 28.01.2009 (GVOBl. M-V S. 82) in nur einen Wahlbereich.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 5 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz können die Gemeinden mit einer Einwohnerzahl bis zu 25.000 Einwohner in mehrere Wahlbereiche eingeteilt werden.

Dieses muss in der Wahlbekanntmachung zur Einreichung der Wahlvorschläge zur Kommunalwahl bis zum 13.02.2009 öffentlich bekannt gemacht werden. Bisher ist die Gemeinde jeweils in nur 1 Wahlbereich eingeteilt gewesen, welches sich bewährt hat und auch zweckmäßig ist.

Da das Kommunalwahlgesetz noch am 28.01.2009 zu Vorschriften zur Veröffentlichung der Wahlbekanntmachung geändert wurde und die Einteilung der Wahlbezirke somit bereits bis zum 13.02.2009 vorgenommen werden muss machte es sich erforderlich, dass der Bürgermeister im Rahmen seiner Eilentscheidungskompetenz die entsprechende Festlegung getroffen hat.

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