Beschlussvorlage - VO/GV08/2018-1957

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung erteilt die Zustimmung zur Wahl von Karl-Heinz Meier zum Orts-wehrführer der Ortsfeuerwehr Bad Kleinen. Die Amtszeit von Karl-Heinz Meier endet laut Gesetz über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg- Vorpommern am 31.12.2020. Liegt die gesundheitliche Voraussetzung vor, endet die Wahlzeit spätestens am 07.01.2022.

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Gemäß § 12 Abs. 1 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistun-gen durch die Feuerwehren für Mecklenburg- Vorpommern (BrSchG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.12.2015 (GVOBl.M-V 2015, S.612) wählen die aktiven Mitglieder der Ortsfeuerwehr aus ihrer Mitte für 6 Jahre den Ortswehrführer und seinen Stellvertreter. Gemäß § 12 Abs. 4 BrSchG M-V ist auch nach Vollendung des 59. Lebensjahres eine Wiederwahl möglich. Die Wahlzeit endet mit dem Kalenderjahr, in dem der Gewählte das Lebensjahr vollendet hat. Liegen die gesundheitlichen Voraussetzungen vor, endet die Wahlzeit spätestens mit Vollendung des 67. Lebensjahres.

Bei der Wahlversammlung der Ortsfeuerwehr Bad Kleinen am 27.01.2018 wurde der Kamerad Karl- Heinz Meier im  2. Wahlgang mit der einfachen Stimmenmehrheit zum Ortswehrführ gewählt.
Gemäß § 12 Abs.1 Satz 3 BrSchG M-V werden die Gewählten nach Zustimmung der Gemeindevertretung zu Ehrenbeamten ernannt.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
Die finanziellen Mittel für die Aufwandsentschädigung in Höhe von 140,00 Euro monatlich stehen im gemeindehaushalt 2018 zur Verfügung.

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Anlagen

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