Beschlussvorlage - VO/GV08/2018-1977
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellung der Vorschlagsliste zur Schöffenwahl für die Amtsperiode vom 01.01.2019 bis 31.12.2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Inge Hein
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss Bad Kleinen
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Bad Kleinen
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Entscheidung
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02.05.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Auf der Grundlage des § 36 Abs. 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24.07.2010 (BGBl. I S. 976), beschließt die Gemeinde Bad Kleinen folgende Bewerber/innen in die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen aufzunehmen:
1. Hünmörder, Anja, Am Dorfteich 1a, 23996 Bad Kleinen OT Hoppenrade, Verwaltungs-
fachangestellte, Amt Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen
2. Zacharias, Gerwitt, Alte Dorfstraße 23c, 23996 Bad Kleinen OT Gallentin, Diplombetriebs-
wirt im Ruhestand
3. Bürkel, Sebastian, Weidenstr. 29a, 23996 Bad Kleinen, Dipl. Wirtschafts-Ing.
4. Schulz, Sabine, Viechelner Chaussee 16, 23996 Bad Kleinen
5. Mootz, Daniel, Buchenring 54, 23996 Bad Kleinen
6. Szabo, Weiko, Buchenring 69, 23996 Bad Kleinen, Maler
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Im Jahre 2019 finden die Schöffenwahlen an den ordentlichen Gerichten statt. In die Wahlvorbereitung werden die Gemeinden einbezogen. Die Aufgabenstellung für die Gemeinden ergibt sich aus dem Gerichtsverfassungsgesetz, sowie aus dem Erlass einer Verwaltungsvorschrift des Justizministeriums vom 5. September 2017- III103/3222-12SH Amtsblatt M-V 2017 Seite 618.
Der Präsident des Landgerichtes Schwerin hat gemäß § 36 Absatz 4 Satz 2, § 43 GVG (vgl. Nr. 1.1.2 detr VwV vom 7. Juli 2017, Anlage 2) die zur Schöffenwahl für den Amtsgerichtsbezirk Wismar einzubringende Anzahl von Vorschlägen bestimmt. Die einzelnen Vorschlagslisten sind von den Gemeinden des jeweiligen Bezirks aufzustellen (§36 Absatz 1 GVG). Durch die Gemeinde Bad Kleinen sind 8 Vorschläge mit in die Vorschlagsliste aufzunehmen und zu beschließen. Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen.
Das Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt. Es kann nur von Deutschen versehen werden.
Weiteres regelt das Gerichtverfassungsgesetz.
Für die Aufnahme in die Liste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der GV erforderlich.
Bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt hat das Amt 2 Bewerbungen aus der Gemeinde Bad Kleinen vorliegen. Auch liegen bisher keine Vorschläge von Parteien, Wählergruppen oder Vereinigungen vor.
Ein Einverständnis der Vorgeschlagenen ist von Gesetzes wegen nicht erforderlich.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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