Informationsvorlage - VO/GV08/2018-1986

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Durch den Landkreis Nordwestmecklenburg wurden nach Beschluss des Jugendhilfeausschusses des Landkreises Nordwestmecklenburg der Gemeinde Bad Kleinen als Träger der Kindertagesstätte Bad Kleinen 8.341,66 Euro bereitgestellt, die aus Bundesmitteln des Betreuungsgeldes bereitgestellt wurden.

Da es sich um zusätzliche Mittel des Bundes handelt, ist sicher zu stellen, dass diese Mittel ausschließlich  zweckgebunden für die Verbesserung der Kindertagesbetreuung eingesetzt werden.

So können folgende Maßnahmen daraus realisiert werden:

 

Zusätzliche Fach- und Praxisberatungen

Zusätzliche Fort- und Weiterbildungen

Qualifizierungsmaßnahmen

Besondere pädagogische Angebote und Projekte inkl. des Einsatzes von Honorarkräften.

 

Die Leiterin der Kindertagestätte Bad Kleinen wird in 2018 den Betrag für folgende Aus- und Weiterbildungen nutzen:

 

-          Qualifizierung von pädagogischen Fachpersonal zum „Elternberater“

-          Yogagrundkurs der Erzieherinnen

-          Grundkurs der Erzieherinnen für Kinderyoga

-          Ausbildung von Fachpersonal zur „Gesunden Kita“

 

 

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Anlagen

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