Beschlussvorlage - VO/GV11/2018-0535
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung zur Verteilung der zusätzlichen Landesmittel für die Verbesserung der Kinderbetreuung für das Jahr 2018 und Folgejahre
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Roswitha Hoppe
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport
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16.04.2018
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Erledigt
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Gemeindevertretung Ventschow
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Entscheidung
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07.05.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Ventschow beschließt, die zusätzlichen Landesmittel zur
Verbesserung der Kindertagesbetreuung aus dem Wegfall des Betreuungsgeldes 2018 und aus Zuweisungen in den Folgejahren an folgende Kindereinrichtung zu geben:
Kita Hummelnest Ventschow.
Die Leitung der Kindereinrichtung Hummelnest stimmt die Maßnahme, für die die finanziellen Mittel verwendet werden sollen mit dem Sozialausschuss und dem Bürgermeister der Gemeinde Ventschow ab.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Durch den Landkreis Nordwestmecklenburg wurden nach Beschluss des
Jugendhilfeausschusses der Gemeinde Ventschow 1.696,66 Euro bereitgestellt, die aus dem
Wegfall des Betreuungsgeldes des Bundes an die Kommunen gegeben wurden.
Die Gemeinde entscheidet darüber, welcher Einrichtung oder Tagesmutter welcher Betrag
für eine Verbesserung der Kindertagesbetreuung zur Verfügung gestellt wird und wie die
Begünstigte/n diese Mittel einsetzen sollen.
Da es sich um zusätzliche Mittel des Bundes handelt, dürfen diese Mittel auch nur für
zusätzliche Maßnahmen, die sonst nicht realisiert werden, eingesetzt werden. Dazu zählen
z.B. Projekte mit den Kindern, wie die Waldschule, Finanzierung eines Kinderfestes,
Hüpfburg, Bauspielplatz, zusätzliche Spielgeräte u.s.w. Für die Erzieher sind spezielle
Qualifizierungen und zusätzliche Fachberatungen möglich. Zur Unterstützung der
Entwicklung der Kinder können spezielle Therapeuten in die Kita geholt werden. Für ganz
spezielle Themen bei Elternabenden können Referenten und Honorarkräfte eingeladen
werden.
Entscheidend ist, dass diese Mittel als zusätzlicher Betrag für zusätzliche Maßnahmen
gedacht sind, die den Kindern in der Einrichtung oder bei der Tagesmutter zugute kommen.
Eine Deckung des Haushaltes mit den Mitteln ist nicht zulässig.
Sollte es auch in Folgejahren zusätzliche Mittel für die weitere Verteilung geben, so werden diese Mittel ebenfalls ohne weiteren Beschluss der Gemeindevertretung an die Kita Hummelnest weiter gegeben.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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720,9 kB
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