Beschlussvorlage - VO/GV04/2017-0513

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die 1. Änderung zur Nutzungs- und Gebührenordnung  für das Gemeindehaus Metelsdorf wird in vorliegender Form beschlossen.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Auf Grundlage der Nutzungs- und Gebührenordnung des Gemeindehauses Metelsdorf vom 11.11.2014 wird die gemeindliche Einrichtung u. a. auch für private Veranstaltungen zur Verfügung gestellt.
Leider wird bei der Vergabe des Gemeindehauses  die Überschreitung der Nutzungszeit in den Nachtstunden zur ansteigenden Problematik.

 

Gemäß Baugenehmigung ist die Gemeinde Metelsdorf durch die Immissionsschutzbehörde beauflagt worden, die Betriebsstätte um 23:00 Uhr zu schließen.

Dieses bedeutet, dass der Veranstalter dafür Sorge zu tragen hat, dass das Gemeindehaus um 23:00 Uhr durch alle Anwesenden verlassen wird und gänzlich Ruhe eintritt.

Endet die Veranstaltung zur Maximalgrenze, ist auch kein Aufräumen mehr statthaft. Diese Arbeiten hat der Veranstalter dann am Folgetag bis zur vereinbarten Übergabezeit zu leisten.

 

Trotz Nutzungsvereinbarung zwischen der Gemeinde und dem jeweiligen Mieter wird  immer häufiger gegen den vereinbarten Nutzungszeitraum verstoßen.

Die Veranstaltungen werden überzogen, der Lärmpegel bleibt nach 23:00 Uhr  konstant.

 

Des Weiteren wird Lärmverursachung durch abfahrende Fahrzeuge beklagt, welche immer wieder auf dem Dorfplatz geparkt werden. Hier ist ein Parken nicht erlaubt. Gästen des Gemeindehauses stehen beidseitig der Mecklenburger Straße ausreichend Parkflächen zur Verfügung.

 

Anwohner beklagen dargelegte Situationen und fühlen sich in ihrer Nachtruhe gestört.

Als Anlage ist ein an die Gemeindevertretung gerichteter Beschwerdebrief einer Einwohnerin mit Erläuterungen zur Lärmverursachung in der Nacht vom 16. zum 17.12.2017 zur Kenntnis beigefügt.

 

Im Ergebnis einer Einwohnerversammlung, Stellungnahmen des Fachamtes beim Landkreis NWM und diversen Beratungen soll der beiliegende Entwurf der 1. Änderung der Nutzungs- und Gebührenordnung beschlossen werden.

 

Die Nutzungsvereinbarung ist entsprechend anzupassen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
keine
 

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Anlagen

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