Beschlussvorlage - VO/GV04/2018-0528

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Metelsdorf beschließt dem Befreiungsantrag von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 2 „Wohngebiet Metelsdorf Süd“ der Gemeinde Metelsdorf, hier Überschreitung der Grundflächenzahl (GRZ) zuzustimmen.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Es handelt sich um den Bau einer Garage (Breite 5,50-6,50m x Länge 10m x Höhe 2,60m).

 

Der Antragsteller begründet seinen Antrag wie folgt: Das Baufeld des betreffenden Grundstückes ist durch Anordnung und Größe schlechter gestellt als die Nachbargrundstücke, da es bereits durch den Bau des Wohnhauses und den erforderlichen Zuwegungen und einer Terrasse fast ausgelastet ist. Bereits bestehende Nebengebäude sollen für den Neubau abgerissen werden, um die Bebauung weiter zu reduzieren. Eine Zustimmung des Nachbarn für die Grenzbebauung in dieser Größe liegt bereits vor und soll im Zuge eines Baulasteneintragungsverfahrens rechtlich gesichert werden.
Die zulässige Grundflächenzahl von 0.4 wird um 0,092 überschritten, d.h. diese beträgt 0,492.

 

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Finanz. Auswirkung


 

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Anlagen

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