Beschlussvorlage - VO/GV04/2018-0533
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung zur Verteilung der zusätzlichen Landesmittel für die Verbesserung der Kinderbetreuung für das Jahr 2018 und Folgejahre
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Kathrin Gronow
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur, Sport und Soziales Metelsdorf
|
Vorberatung
|
|
|
16.05.2018
| |||
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Metelsdorf
|
Entscheidung
|
|
|
26.06.2018
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, die zusätzlichen Landesmittel zur Verbesserung der Kindertagesbetreuung aus dem Wegfall des Betreuungsgeldes an folgende Kindereinrichtungen und Tagesmütter zu verteilen;
Die Kindertageseinrichtungen und Tagesmütter sollen die Zuweisung für folgende Maßnahmen verwenden;
Sachverhalt
Sachverhalt:
Durch den Landkreis Nordwestmecklenburg wurden nach Beschluss des Jugendhilfeausschusses der Gemeinde Metelsdorf 2.103,66 € bereitgestellt, die aus dem Wegfall des Betreuungsgeldes des Bundes an die Kommunen gegeben wurden.
Die Gemeinde entscheidet darüber, welcher Einrichtung oder Tagesmutter welcher Betrag für eine Verbesserung der Kindertageseinrichtung zur Verfügung gestellt wird und wie die Begünstigten diese Mittel einsetzen sollen.
Da es sich um zusätzliche Mittel des Bundes handelt, dürfen diese Mittel auch nur für zusätzliche Maßnahmen, die sonst nicht realisiert werden, eingesetzt werden. Dazu zählen z. B. Projekte mit den Kindern, wie die Waldschule, Finanzierung eines Kinderfestes, Hüpfburg, Bauspielplatz, zusätzliche Spielgeräte usw. Für die Erzieher sind spezielle bestimmte Qualifizierungen und zusätzliche Fachberatungen möglich. Zur Unterstützung der Entwicklung der Kinder können spezielle Therapeuten in die Kita geholt werden. Für ganz spezielle Themen auf Elternabenden können Referenten und Honorarkräfte eingeladen werden.
Entscheidend ist, dass diese Mittel als zusätzlicher Betrag für zusätzliche Maßnahmen gedacht sind, die den Kindern in der Einrichtung oder bei der Tagesmutter zugute kommen.
Eine Deckung des Haushaltes mit diesen Mitteln ist nicht zulässig.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
10,7 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
10,7 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
135,9 kB
|