Beschlussvorlage - VO/GV01/2018-1396

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg beschließt das Einvernehmen zum Neubau einer Wartungshalle für Hebebühnen mit Büroteil und Waschplatz zuzustimmen. Zusätzlich wird dem Antrag auf Befreiung (Abweichung von der Baugrenze) nach § 31 BauGB-  zugestimmt.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Der Antragsteller möchte im Bebauungsplan Nr. 2b „Gewerbegebiet Roten Tor“ eine Wartungshalle für Hebebühnen mit Büroteil und Waschplatz beantragen. Da das Grundstück in südöstlicher Richtung (Richtung B 208) sehr abschüssig ist, bittet der Antragsteller gleichzeitig um Befreiung der nordwestlichen Baugrenze zur Straße „Am Berg“.

 

Begründung aus dem Antrag wie folgt:

Die Anordnung des geplanten Gebäudes im ausgezeichneten Baufeld würde für mich eine besondere Härte darstellen, da ich die durchschnittliche Geländehöhe des Grundstücks unverhältnismäßig anheben müsste, um dieses mit den Tiefladern zum An- und Abtransport meiner Arbeitsbühnen befahren zu können.
Des Weiteren würde der benötigte Wenderadius, der zum Befahren der Halle notwendig ist, nicht ausreichend sein, da sich an die südöstliche Baugrenze eine ausgewiesene Pflanzfläche anschließt. Eine Befreiung von der Baugrenze würde die Art und Nutzung des Grundstücks nicht beeinflussen. Die Abstandsflächen des zu errichtenden Gebäudes fallen auf die öffentliche Straße und bedürfen keiner Baulasteintragung. Öffentliche Belange stehen meinem Antrag nicht entgegen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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