Beschlussvorlage - VO/GV01/2018-1403
Grunddaten
- Betreff:
-
3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Dorf Mecklenburg, Beschluss zum Vorentwurf
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Juliane Kruse
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt Dorf Mecklenburg
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Vorberatung
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15.05.2018
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Erledigt
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Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg
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Entscheidung
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05.06.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Vorentwurf samt Begründung für die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der
Gemeinde Dorf Mecklenburg mit Datum vom 28.03.2018 wird als Planungsgrundlage für
das weitere Verfahren beschlossen
2. Die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §3 Abs. 1 BauGB
sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §4 Abs. 1 BauGB
wird beschlossen.
3. Zur frühzeitigen Beteiligung nach §3 Abs. 1 BauGB wird der Vorentwurf in der
Amtsverwaltung für mindestens 1 Monat während der Dienstzeiten öffentlich ausgelegt.
Während dieser Zeit wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung
gegeben.
- Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie Zeit und Ort der öffentlichen
Auslegung werden mit dem Hinweis, dass der Öffentlichkeit im Rahmen der Auslegung
Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben wird, vorab ortsüblich bekannt
gemacht.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die ehemaligen LPG-Gebäude am nordöstlichen Ortsrand von Karow sind seit Jahren aufgegeben und stellen an dieser Stelle einen erheblichen städtebaulichen Missstand dar. Um eine sinnvolle neue Nutzung der Fläche zu ermöglichen und so diesen Missstand zu beseitigen, hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Dorf Mecklenburg in ihrer Sitzung vom 13.02.2018 den Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes mit einer Plangebietsgröße von rund 2,16 ha gefasst. Der nächste Schritt im Aufstellungsverfahren ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.
Ziel des Verfahrens ist es, die Darstellung des Plangebietes im derzeit rechtsgültigen Flächennutzungsplan von einer gemischten Baufläche bzw. landwirtschaftliche Fläche in ein allgemeines Wohngebiet zu ändern, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung zu schaffen. Dadurch soll ein Anreiz zum Abriss der verfallenen Stallgebäude und somit zur Beseitigung des städtebaulichen Mangels geschaffen und gleichzeitig die hohe Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken in der Gemeinde befriedigt werden.
Voraussichtliche positive Auswirkungen der Planung sind:
- Verbesserung des Ortsbildes am nordöstlichen Ortsrand von Karow
- Unzulässigkeit der gewerblichen Nutzung im von Wohnbebauung umgebenen Plangebiet
- Möglichkeit der Entwicklung von 15-20 Grundstücken für Einfamilien- oder Doppelhäuser
Voraussichtliche negative Auswirkungen der Planung sind:
- Zunahme des Verkehrs auf dem Rosenthaler Weg (gegenüber dem jetzigen Zustand). Im Vergleich zum derzeit planungsrechtlich möglichen Mischgebiet jedoch geringere zu erwartende Zunahme, da Liefer- und Besucherverkehr weitgehend entfallen
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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