Beschlussvorlage - VO/GV01/2018-1403

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Der Vorentwurf samt Begründung für die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der 

      Gemeinde Dorf Mecklenburg mit Datum vom 28.03.2018 wird als Planungsgrundlage für     

      das weitere Verfahren beschlossen

2.   Die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §3 Abs. 1 BauGB

      sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §4 Abs. 1 BauGB    

      wird beschlossen.

3.  Zur frühzeitigen Beteiligung nach §3 Abs. 1 BauGB wird der Vorentwurf in der

     Amtsverwaltung für mindestens 1 Monat während der Dienstzeiten öffentlich ausgelegt.          

     Während dieser Zeit wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung        

     gegeben.

  1. Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie Zeit und Ort der öffentlichen

     Auslegung werden mit dem Hinweis, dass der Öffentlichkeit im Rahmen der Auslegung 

     Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben wird, vorab ortsüblich bekannt       

     gemacht.


 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Die ehemaligen LPG-Gebäude am nordöstlichen Ortsrand von Karow sind seit Jahren aufgegeben und stellen an dieser Stelle einen erheblichen städtebaulichen Missstand dar. Um eine sinnvolle neue Nutzung der Fläche zu ermöglichen und so diesen Missstand zu beseitigen, hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Dorf Mecklenburg in ihrer Sitzung vom 13.02.2018 den Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes mit einer Plangebietsgröße von rund 2,16 ha gefasst. Der nächste Schritt im Aufstellungsverfahren ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.

Ziel des Verfahrens ist es, die Darstellung des Plangebietes im derzeit rechtsgültigen Flächennutzungsplan von einer gemischten Baufläche bzw. landwirtschaftliche Fläche in ein allgemeines Wohngebiet zu ändern, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung zu schaffen. Dadurch soll ein Anreiz zum Abriss der verfallenen Stallgebäude und somit zur Beseitigung des städtebaulichen Mangels geschaffen und gleichzeitig die hohe Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken in der Gemeinde befriedigt werden.

 

 

 

Voraussichtliche positive Auswirkungen der Planung sind:

  • Verbesserung des Ortsbildes am nordöstlichen Ortsrand von Karow
  • Unzulässigkeit der gewerblichen Nutzung im von Wohnbebauung umgebenen Plangebiet
  • Möglichkeit der Entwicklung von 15-20 Grundstücken für Einfamilien- oder Doppelhäuser

Voraussichtliche negative Auswirkungen der Planung sind:

  • Zunahme des Verkehrs auf dem Rosenthaler Weg (gegenüber dem jetzigen Zustand). Im Vergleich zum derzeit planungsrechtlich möglichen Mischgebiet jedoch geringere zu erwartende Zunahme, da Liefer- und Besucherverkehr weitgehend entfallen

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

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Anlagen

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