Beschlussvorlage - VO/GV01/2018-1404

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
1. Die Gemeindevertretung beschließt, den rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 5

    „Gewerbe-, Wohn- und Mischgebiet Karow“ zu ändern (5. Änderung).

    Planungsziel ist, die noch unbebauten Flächen im Geltungsbereich der Ursprungssatzung

    des Bebauungsplanes Nr. 5 für eine ergänzende Wohnbebauung innerhalb der Ortslage

    Karow zu nutzen. Der Geltungsbereich der 5. Änderung umfasst die Bereiche der 2. und  

    3. Änderung und ersetzt die ursprünglichen Planungsziele, hier eine Freiflächen-

    Photovoltaikanlage zu errichten. Die rechtskräftige 1. und 4. Änderung des B- Planes für

    die Wohnbebauung am Lindenweg/Rosenthaler Weg in Karow bleibt von der 5. Änderung

    unberührt.

2. Der geplanten Nutzung entsprechend ist das Baugebiet nach § 4 Baunutzungsverordnung

    als Allgemeines Wohngebiet (WA) auszuweisen.

3. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.


 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Der Planänderung liegt ein Antrag der Firma Hecht und Zucker GbR aus Hohen Viecheln zugrunde. Der Antragsteller beabsichtigt, die unbebauten Gewerbe- und Mischbauflächen des Bebauungsplanes zu erschließen und als Wohngebiet zu entwickeln.

Die ursprünglich vorgesehene Errichtung einer Freiflächen- Photovoltaikanlage im Geltungsbereich des B- Planes wurde nicht umgesetzt, deshalb sind die 2. und 3. Änderung durch Überplanung mit der 5. Änderung zurückzunehmen. Die Gemeindevertretung hat dem Antrag auf Änderung des B- Planes vom 02.02.2018 mit Grundsatzbeschluss am 10.04.2018 zugestimmt.

Der Antragsteller hat sich bereiterklärt, alle Kosten, die im Zusammenhang mit der B- Plan Änderung entstehen, zu übernehmen.
 

 

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Finanz. Auswirkung


 

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Anlagen

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