Beschlussvorlage - VO/GV09/2018-1064

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, die Ganztagsverpflegung in der Kindertagesstätte Bobitz zukünftig als Pauschale zu erheben.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Derzeit erfolgt in der Kindertagesstätte Bobitz die Abrechnung der Ganztagsverpflegung als Spitzabrechnung. In der Spitzabrechnung enthalten ist auch ein zusätzlicher Betrag für die Technische Kraft. Da die Essenportionen für jedes Kind monatlich über den Essenanbieter tagesgenau berechnet werden und die Eltern mit dem Essenanbieter abrechnen, müssen die zusätzlichen Kosten der Technischen Kraft zusätzlich zum Essengeld erhoben werden.

Die Beträge dafür müssen jeden Monat für jedes Kind neu berechnet werden und sind abhängig von der Anzahl der Mahlzeiten und der anwesenden Tage der einzelnen Kinder. Diese Beträge können aufgrund des sehr hohen Verwaltungsaufwandes und der damit verbundenen zusätzlichen Kosten für die Rechnungsstellung und den Versand nicht durch die Verwaltung jeden Monat erhoben werden.

Die Beträge werden in der Kita eingesammelt und in der Verwaltung abgerechnet.

Durch den Kitaleiter Herr Martin wird nun beantragt, die Abrechnungsform zu verändern.

 

Aus Sicht der Verwaltung funktioniert eine Änderung der Abrechnungsform und eine Verringerung des Aufwandes nur über eine pauschale Erhebung des Essengeldes, in der auch die Kosten der Servicekraft enthalten sind. Dabei wird, anhängig von der vertraglichen Betreuungsform, jeden Monat für jedes Kind eine Pauschale für eine durchschnittliche Anwesenheitszeit der Kinder in der Einrichtung (z.B. 17 Tage) erhoben, unabhängig davon, wie viele Tage die Kinder die Einrichtung besucht haben.

Dazu ist jedoch eine intensive Vorbereitung in der Kindertagesstätte unter Einbeziehung und Mitnahme des Kitaelternrates erforderlich. Im Vorfeld ist die durchschnittliche Anwesenheitszeit der Kinder zu ermitteln, um die Pauschale berechnen zu können.

Der Sozialausschuss benötigt dazu die Vorarbeit der Kindertagesstätte, um eine beschlussreife Vorlage für die Gemeindevertretung zu erarbeiten.

 
 

 

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Finanz. Auswirkung


 

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