Beschlussvorlage - VO/GV12/2018-0625
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung zur Verteilung der zusätzlichen Landesmittel für die Verbesserung der Kinderbetreuung für das Jahr 2018 und Folgejahre
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Kathrin Gronow
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Jugend, Kultur, Soziales und Sport Barnekow
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Vorberatung
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08.05.2018
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Erledigt
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Gemeindevertretung Barnekow
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Entscheidung
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19.06.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Barnekow beschließt, die zusätzliche Landesmittel zur Verbesserung der Kindertagesbetreuung im Jahr 2018 und bei Zuweisungen in den Folgejahren an folgende Kindereinrichtungen und Tagesmütter zu verteilen.
Die Kindereinrichtungen und Tagesmütter sollen die Zuweisung für folgende Maßnahmen verwenden.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Durch den Landkreis Nordwestmecklenburg wurden nach Beschluss des Jugendhilfeausschusses für die Gemeinde Barnekow 1.255,41 € bereitgestellt, die aus dem Wegfall des Betreuungsgeldes des Bundes an die Kommunen weitergegeben wurden.
Die Gemeinde entscheidet darüber, welcher Einrichtung oder Tagesmutter welcher Betrag für eine Verbesserung der Kindertagesbetreuung zur Verfügung gestellt wird und wie die Begünstigte/n diese Mittel einsetzen sollen.
Da es sich um zusätzliche Mittel des Bundes handelt, dürfen diese Mittel auch nur für zusätzliche Maßnahmen, die sonst nicht realisiert werden, eingesetzt werden. Dazu zählen z.B. Projekte mit den Kindern, wie die Waldschule, Finanzierung eines Kinderfestes, Hüpfburg, Bauspielplatz, zusätzliche Spielgeräte usw. Für die Erzieher sind Qualifizierungen und zusätzliche Fachberatungen möglich. Zur Unterstützung der Entwicklung der Kinder können spezielle Therapeuten in die Kita geholt werden. Für ganz spezielle Themen bei Elternabenden können Referenten und Honorarkräfte eingeladen werden.
Entscheidend ist, dass diese Mittel als zusätzlicher Betrag für zusätzliche Maßnahmen gedacht sind, die den Kindern in der Einrichtung oder bei der Tagesmutter zugute kommen.
Eine Deckung des Haushaltes mit den Mitteln ist nicht zulässig.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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13,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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133,9 kB
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