Beschlussvorlage - VO/GV04/2018-0538

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Metelsdorf beschließt die vorliegende überarbeitete Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde.


Der Beschluss vom 20.02.2018 mit der Beschlussnummer: VO /GV04/2017-0505 wird aufgehoben.

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Die untere Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises NWM hat die Hauptsatzung der Gemeinde Metelsdorf einschließlich aller Änderungen geprüft. Dies war aus deren Sicht aufgrund der geänderten Rechtsvorschriften (EntschVO M-V) erforderlich. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass die Hauptsatzung in Teilen gegen höherrangiges Recht verstößt.

Dies wurde in den §§ 4, 5 und 7 festgestellt. In dem vorliegenden Entwurf ist die erforderliche Änderung rot gekennzeichnet.

Des Weiteren wurden Hinweise zur rechtssicherene Anwendung gegeben. Diese wurden ebenso berücksichtigt und sind ebenfalls rot gekennzeichnet.
Hinweis zur Festlegung der Höhe des Sitzungsgeldes:

Auszug aus § 14 EntschVO M-V – In allen weiteren Gemeinden mit hauptamtlicher oder ehrenamtlicher Verwaltung und in Ämtern darf die sitzungsbezogene Aufwandsentschädi-gung 40 Euro nicht übersteigen. Ausschussvorsitzende und sie vertretende Personen können für jede von ihnen geleitete Sitzung bis zum Eineinhalbfachen des jeweiligen Höchstsatzes der festgelegten Sitzungsgelder für Mitglieder erhalten.

(Mitglieder 30 Euro  - Ausschussvorsitzende 45 Euro oder Mitglieder 40 Euro  - Ausschussvorsitzende 60 Euro)

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
Bei Erhöhung des Sitzungsgeldes werden ca. 350 Euro Mehrausgaben in 2018 verursacht.

Eine Deckung kann derzeit nicht aufgezeigt werden.
 

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Anlagen

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