Beschlussvorlage - VO/GV04/2018-0541

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1.   Die Gemeindevertretung der Gemeinde Metelsdorf billigt den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 7 und den Entwurf der Begründung dazu. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

2.Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 7 einschließlich der Begründung mit Umweltbericht ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen und zur Abgabe einer Stellungnahme gemäß § 4 Abs. 2 BauGB aufzufordern.

3.Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss über den Entwurf und die Auslegung sowie die öffentliche Auslegung ortsüblich bekannt zu machen.


 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Metelsdorf hat in ihrer Sitzung am 13.12.2016 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7 "Dammweg" beschlossen und am 20.02.2018 den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 7 "Dammweg" sowie den Vorentwurf der Begründung einschließlich des Umweltberichtes gebilligt.

 

Mit dem Bebauungsplan Nr. 7 verfolgt die Gemeinde das Ziel, straßenbegleitend zum Dammweg bzw. zur Hauptstraße/Birkenweg in Metelsdorf Flächen für eine Wohnbebauung innerhalb eines allgemeinen Wohngebietes festzusetzen. Des Weiteren wird  gegenüber dem vorhandenen Reifenlager eine Fläche für ein Regenwasserrückhaltebecken festgesetzt. Abschließend sollen mit dem Bebauungsplan die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um die baulichen Nutzungen auf den Flurstücken zwischen Dammweg und Hauptstraße (B 208) (Flurstücke 30 bis 36 sowie 38 und 39) zu ordnen.

 

Mit dem Vorentwurf wurde im April/Mai 2018 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchgeführt. Nach Auswertung der vorliegenden Stellungnahmen ergeben sich für den Entwurf folgende wesentliche Änderungen im Vergleich zum Vorentwurf:

-Bestimmung von externen Ausgleichsmaßnahmen

-Konkretisierung der Aussagen zur Regenwasserentsorgung und zur Löschwasserversorgung

-Änderung der zulässigen Anzahl der Wohnungen in den geplanten Wohngebäuden.

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes ist zur Fortführung des Bauleitplanverfahrens öffentlich auszulegen und den Behörden und Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme vorzulegen.
 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

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Anlagen

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