Beschlussvorlage - VO/GV04/2018-0542

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Metelsdorf beschließt die Aufstellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 BauGB. Die   

            Änderungsbereiche sind in der Anlage dargestellt. Die Anlage ist Bestandteil

            des Beschlusses.

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
In dem wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Metelsdorf ist im Westen der Ortslage Metelsdorf eine Wohnbaufläche ausgewiesen. Mittlerweile ist die verkehrliche Erschließung für diese Fläche nicht mehr gesichert. Aufgrund des Wegfalls dieser Fläche für eine Bebauung mit Wohngebäuden wurden im Gemeindegebiet zwei alternative Flächen nördlich entlang des Dammweges und westlich entlang der Hauptstraße/Birkenweg als geeignet herausgearbeitet. Derzeit werden diese als Allgemeine Wohngebiete mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7 planungsrechtlich vorbereitet. Gleichzeitig wird in diesem Geltungsbereich eine Fläche für die Abwasserbeseitigung (Regenrückhaltebecken) festgesetzt. Mit dem Amt für Raumordnung und Landesplanung wurden bereits Abstimmungsgespräche geführt. Die landesplanerische Zustimmung zu diesen Alternativflächen liegt schriftlich vor.

 

Im wirksamen Flächennutzungsplan sind die Flächen der Geltungsbereiche des Bebauungsplanes Nr. 7 als Grünflächen (Ausgleichsfläche); als Flächen, Einrichtungen und Anlagen für den Gemeinbedarf (Sport- und Veranstaltungsplatz) und als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist notwendig und wird parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7 durchgeführt.

 

Teilbereich 1:

Die Wohnbaufläche im Westen der Ortslage Metelsdorf wird als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.

 

Teilbereich 2:

2.1Eine Teilfläche des Sport- und Veranstaltungsplatzes im Norden der Ortslage Metelsdorf wird als Wohnbaufläche dargestellt. Diese benachbarten Nutzungen ergeben kein Konfliktpotential, da der Sportplatz nicht mehr von einem Sportverein genutzt wird, sondern stattdessen ein Platz für den Gemeinbedarf darstellt.

2.2Eine Teilfläche der Fläche für Landwirtschaft im Nordwesten der Ortslage Metelsdorf (westlich der Hauptstraße/Birkenweg) wird als Wohnbaufläche dargestellt.

 

2.3Eine Teilfläche der potentiellen Ausgleichsfläche im Nordosten der Ortslage Metelsdorf wird als Wohnbaufläche und als Fläche für die Abwasserbeseitigung (Regenrückhaltebecken) dargestellt. Mit dem Regenrückhaltebecken wird die Regenwasserentsorgung und Löschwasserversorgung der Ortslage Metelsdorf geordnet. Südlich dieses Bereiches wird die vorhandene Wohnbebauung genauer definiert.

 

2.4Die verbleibende Teilfläche der potentiellen Ausgleichsfläche im Norden der Ortslage Metelsdorf (nördlich an die Bundesstraße B 208 angrenzend) wird als Abschirm-/Zäsurgrün dargestellt.


 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

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Anlagen

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