Informationsvorlage - VO/AA07/2018-0556

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Informationen zum Stand des Haushaltes  - I. Halbjahr 2018

 

Der Amtshaushalt 2018 wurde am 23.11.2017 beschlossen. Da der Amtshaushalt keine genehmigungspflichtigen Teile enthält, konnte eine Bekanntmachung im Januar 2018 erfolgen und der Haushalt erlangte somit zum Anfang des Jahres seine Rechtskraft.

 

Die Entwicklung der Inanspruchnahme der Haushaltsermächtigungen verläuft zum Teil noch recht verhalten.

Geplante Unterhaltungsmaßnahmen, wie die Erneuerung der Steuerungsanlage der Heizung im Verwaltungsgebäude erfolgt zusammen mit der Gemeinde Dorf Mecklenburg. Die Gemeinde hat jedoch noch keinen genehmigten Haushalt, die Gesamtmaßnahme kann daher noch nicht in Auftrag gegeben werden.

Monatlich wiederkehrende Aufwendungen, wie Gehaltszahlungen, Strom, Wasser, Heizung, Reinigung, Wartungen etc. fließen planmäßig ab.

 

 

Mit der Neufassung des Finanzausgleichsgesetzes im April 2018, werden die Zuweisungen für übertragene Aufgaben um 800 € geringer ausfallen, als ursprünglich geplant.

Auch wurden die Umlagegrundlagen der amtsangehörigen Gemeinden, als Grundlage für die Berechnung der Amtsumlage neu festgesetzt, insgesamt um 4.102,74 € geringer. Daraus folgend verringert sich die Amtsumlage um rd. 700 €.

Auch ist der Tarifabschluss für die Personalaufwendungen höher ausgefallen als ursprünglich geplant. In den Haushalt 2018 wurde eine Steigerung von 2,5 % geplant, tatsächlich wurden ab März 2018  3,19 % beschlossen.  Die endgültigen Berechnungen liegen hierzu voraussichtlich erst im August vor.

Tarifliche Höhergruppierungen aufgrund der neuen Entgeltverordnung bzw. aufgrund von Neubewertung von Planstellen werden ebenfalls zu höheren Personalaufwendungen führen. Da die Berechnungen noch nicht abgeschlossen sind, sind die genauen Auswirkungen noch nicht bekannt. Es ist damit zu rechnen, dass die geplanten Mittel nicht ausreichen werden. Zur Deckung der Mehraufwendungen bzw. Mehrauszahlungen stehen noch Überschüsse aus den Vorjahren zur Verfügung.  Eine Erhöhung der Amtsumlage für 2018 soll vermieden werden.

Durch die Einstellung einer weiteren Erzieherin (KITA) wird die Anpassung des Stellenplanes notwendig, daher wird ein Nachtragshaushalt vorbereitet.

 

 

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Anlagen

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