Beschlussvorlage - VO/GV09/2018-1038

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Bobitz beschließt das Einvernehmen zum Neubau eines Carports auf dem Flurstück 90/1, Flur 1, Gemarkung Bobitz zu erteilen.

Die Gemeindevertretung Bobitz stimmt der Eintragung einer Abstandsflächenbaulast zu Lasten des Flurstücks 91/2, Flur 1, Gemarkung Bobitz zu.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Die Antragsteller beantragen ein Carport mit den Abmaßen 6,04m x 7,57m = 45,72m². Dieses soll unmittelbar im Grenzbereich zum kommunalen Flurstück 91/2 (Garagengrundstück) errichtet werden. Dafür wird eine Baulast als Abstandsfläche von der Gemeinde benötigt. Die Einverständniserklärung lag zunächst vor.

 

Zwischenzeitlich wurde die Einverständniserklärung beim Landkreis zurückgezogen um einer erneuten Beratung nicht im Wege zu stehen.

Die Baugenehmigung wurde am 09.04.2018 erteilt mit der Bedingung, dass eine Abstandsflächenbaulast zu Lasten des Flurstücks 91/2 durch die Gemeinde gegeben wird. Dieses ist erneut zu beraten.
 

 

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Finanz. Auswirkung


 

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Anlagen

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