Beschlussvorlage - VO/GV04/2018-0547

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Metelsdorf beschließt gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V, die Annahme folgender Spenden:

 

Agrarservice Wismar Land , am 28.06.2018 = 200,00 € Geldspende für Sommererntefest

 

IBC Solar Invest GmbH, am  03.07.2018 = 300,00 € Geldspende für Sommererntefest

 

Reinhard Stieglitz, am 05.07.2018 = 200,00 € Geldspende für Sommererntefest

 

Stadt- und Regionalplanung

Partnerschaftsgesellschaft, am 06.07.2018 = 200,00 € Geldspende für Sommererntefest

 

Zimmerei und Holzbau

Renè Fenske,               am 10.07.2018 = 300,00 € Geldspende für Sommererntefest

 

Jagdgenossenschaft

Metelsdorf,                    am 17.07.2018 = 500,00 € Geldspende für Sommererntefest
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Gemäß § 44 Abs. 2 KV M-V, darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen.

Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.

Bei Beträgen über 100 € entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen, im Sine von § 44

KV M-V..
 

 

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Finanz. Auswirkung

 

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