Beschlussvorlage - VO/GV09/2018-1082

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bobitz beschließt gemäß § 44 Abs. 4

Kommunalverfassung M-V, die Annahme folgender Spenden:

 

Panow`s Eisdiele, am 19.06.2018 = 500,00 € Geldspende für KITA Bobitz

 

XControl GmbH, Hamburg, am 09.07.2018 = 2.000,00 € Geldspende für Grundschule Bobitz
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V, darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen.

Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.

Bei Beträgen über 100 € entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen, im Sinne von

§ 44 KV M-V.
 

 

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Finanz. Auswirkung


 

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