Beschlussvorlage - VO/GV11/2018-0547
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung über die Annahme von Spenden
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kämmerei
- Bearbeiter:
- Birgit Lappann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Ventschow
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Entscheidung
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17.09.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ventschow beschließt gemäß § 44 Abs. 4
Kommunalverfassung M-V, die Annahme folgender Spende:
Herr Dieter Voß, Ventschow, am 03.03.2018 = 2.071,83 € Sachspende für Neujahrsempfang des Bürgermeisters
Herr Norbert von Ow, Bremen, am 14.08.2018 = 150,00 € Geldspende für Spielplatz
in Kleekamp
Frau Renate Brinck, Hamburg, am 14.08.2018 = 150,00 € Geldspende für Spielplatz
in Kleekamp
Frau Karla Giese, am 14.08.2018 = 700,00 € Geldspenden (div. Kleinspenden) aus
Sammlung für Spielplatz in Kleekamp
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V, darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen.
Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.
Bei Beträgen über 100 € bis 1.000 € entscheidet der Hauptausschuss, bei Beträgen über 1.000 € die Gemeindevertretung, über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen, im Sinne von § 44 KV M-V.
