Beschlussvorlage - VO/GV11/2018-0547

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ventschow beschließt gemäß § 44 Abs. 4

Kommunalverfassung M-V, die Annahme folgender Spende:

 

Herr Dieter Voß, Ventschow,  am 03.03.2018 = 2.071,83 € Sachspende für Neujahrsempfang des Bürgermeisters

 

Herr Norbert von Ow, Bremen, am 14.08.2018 = 150,00 € Geldspende für Spielplatz

                                                                                              in Kleekamp

 

Frau Renate Brinck, Hamburg, am 14.08.2018 = 150,00 € Geldspende für Spielplatz

                                                                                              in Kleekamp

 

Frau Karla Giese, am 14.08.2018 = 700,00 € Geldspenden (div. Kleinspenden)   aus

                                                                        Sammlung für Spielplatz in Kleekamp                                                                   
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V, darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2  Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen.

Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.

Bei Beträgen über 100 € bis 1.000 €  entscheidet der Hauptausschuss, bei Beträgen über 1.000 € die Gemeindevertretung, über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen, im Sinne von § 44 KV M-V.
 

 

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Finanz. Auswirkung

 

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