Beschlussvorlage - VO/GV03/2018-0507

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung  über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer und Gewerbesteuer in der Gemeinde Groß Stieten.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Die Gemeinde Groß Stieten befindet sich in der Haushaltskonsolidierung. Eine Auflage zur jährlichen Haushaltsgenehmigung ist, die Anpassung der Hebesätze für die Grundsteuer A, B und der Gewerbesteuer auf den Landesdurchschnitt, um dem bisherigen Einnahmeverzicht entgegenzuwirken.

Mit dem Erlass der Haushaltssatzung 2018 wurden die Hebesätze für

 

Grundsteuer A   auf  250 v. H.  (Landesdurchschnitt    307 v. H.)

Grundsteuer B   auf  300 v. H.  (Landesdurchschnitt    396 v. H.)

Gewerbesteuer   auf  300 v. H.  (Landesdurchschnitt    348 v. H.) festgesetzt.

 

Dieses bedeutet einen Einnahmeverzicht von rd. 42.400 €.

 

Die Festsetzung der Grundsteuer A, B und der Gewerbesteuer hat gemäß § 25 Abs. 2 GrStG und § 16 Abs. 2 GewStG für ein oder mehrere Kalenderjahre zu erfolgen. In der Regel erfolgt die Festsetzung der Hebesätze mit der Haushaltssatzung (§ 45 Abs. 3 Nr. 3 KV M-V), also mit der Folge einer jährlichen Festsetzung.

Will die Gemeinde die Realsteuerhebesätze für einen längeren Zeitraum als ein Jahr bzw. zwei Jahre bei einer zweijährigen Haushaltssatzung festsetzten, kann sie  dieses nur mittels einer gesonderten Hebesatzung umsetzen.
 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:  Steigerung der Erträge/Einzahlungen um:


Grundsteuer A    je Prozentpunkt   rd.    21 €

Grundsteuer B    je Prozentpunkt   rd.  197 €

Gewerbesteuer   je Prozentpunkt   rd.  553 €
 

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Anlagen

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