Beschlussvorlage - VO/GV03/2018-0508
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung zur 1. Nachtragshaushaltssatzung und zum 1. Nachtragshaushaltsplan 2018 der Gemeinde Groß Stieten
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kämmerei
- Bearbeiter:
- Margot Baustian
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Finanzausschuss Groß Stieten
|
Vorberatung
|
|
|
|
20.09.2018
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Groß Stieten
|
Entscheidung
|
|
|
|
17.10.2018
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Nach Prüfung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2018 durch die Kommunalaufsicht trifft diese unter Pkt. A.2 folgende rechtsaufsichtliche Anordnung:
Gemäß § 82 Abs. 1 KV M-V wird der Beschluss einer Nachtragshaushaltssatzung bis zum 31.10.2018 angeordnet.
Begründung: Auf Grund der nicht gesetzeskonformen Zuführung zum investiven Bereich aus einem positiven Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen, ist der Beschluss einer Nachtragshaushaltssatzung mit entsprechenden Änderungen notwendig. Die Zuführung entspricht nicht den Vorgaben des § 12 Nr. 4 GemHVO-Doppik und muss korrigiert werden.
Die rechtsaufsichtliche Anordnung unter Pkt. A.1 ist ebenfalls im 1. Nachtragshaushalt der Gemeinde Groß Stieten zu berücksichtigen. Gemäß § 82 Abs. 1 KV M-V wird angeordnet, dass die Gemeinde Groß Stieten haushaltswirtschaftliche Entscheidungen trifft, die im Ergebnishaushalt 2018 zu einer Verbesserung des Jahresergebnisses vor Rücklagenentnahme und im Finanzhaushalt zu einer Verbesserung des Saldos der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen um mindestens 23.000 € führen.
Aufgrund des geänderten Haushaltserlasses zum FAG vom 09.04.2018 wird dies für die Gemeinde Groß Stieten schwer umsetzbar, weil sich dadurch die Schlüsselzuweisung für laufende Zwecke um 25.900 € für die Gemeinde vermindert hat. Die Haushaltssituation hat sich somit weiter verschlechtert. Es müssen zusätzliche Einsparungen festgelegt werden.
