Beschlussvorlage - VO/GV08/2018-2037

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Bad Kleinen beschließt auf der Grundlage des § 48 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Bad Kleinen für das Haushaltsjahr 2018.
 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:
Die Aufstellung des 1. Nachtragshaushaltes für das Haushaltsjahr 2018 wurde nach § 48 Kommunalverfassung M-V vor allem durch die Anpassung des Stellenplanes und der höheren Kosten für die Investitionsmaßnahme – KITA-Anbau notwendig.

Im Bereich der KITA wurden entsprechend dem Bedarf die Arbeitsstunden angepasst sowie neue Stellen geschaffen. Auch erfolgte aufgrund der neuen Entgeltordnung eine Höhergruppierung im Bereich der Bibliothek.

Berücksichtigt wurde die rechtsaufsichtliche Anordnung zur Verbesserung des Jahresergebnisses und des Saldos der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen.

Gleichzeitig wurden die Ertrags- und Aufwandspositionen im Ergebnishaushalt sowie die Einzahlungs- und Auszahlungspositionen im Finanzhaushalt dem bisherigen Verlauf der Haushaltswirtschaft angepasst.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Loading...