Beschlussvorlage - VO/GV01/2018-1459
Grunddaten
- Betreff:
 - 
Beratung und Beschlussfassung über die Annahme von Spenden
 
- Status:
 - öffentlich (Vorlage freigegeben)
 
- Vorlageart:
 - Beschlussvorlage
 
- Federführend:
 - Kämmerei
 
- Bearbeiter:
 - Birgit Lappann
 
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA | 
|---|---|---|---|---|
| 
 
●
Erledigt
 
 | 
 | 
 Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg 
 | 
 Entscheidung 
 | 
 | 
| 
 | 
 16.10.2018 
 | 
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dorf Mecklenburg beschließt gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V, die Annahme folgender Spende:
IUG Glaner, Karow, am 21.08.2018 = 2.856,00 € Sachspende zur Förderung der Heimatpflege ( 3 Stück Edelstahlgerüste)
Heike Klafft, Dorf Mecklenburg, am 20.09.2018 = 200,00 € Geldspende für KITA
Dorf Mecklenburg
Elektro Möller GmbH, am 20.09.2018 = 648,13 € Sachspende f. Dorffest Dorf Mecklenburg
(Arbeitsstunden für Erstellung Baustrom u. Bereitstellung Baustromschränke)
Daniel u. Eva-Maria Schubert, Karow, am 27.09.2018 = 500,00 € Geldspende für
Sportplatz – Neubau Tribüne
 
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 44 Abs. 2 KV M-V, darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen.
Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben,
das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.
Bei Beträgen über 100 € bis 1.000 € entscheidet der Hauptausschuss, bei Beträgen über 1.000 € die Gemeindevertretung über die Annahme oder Vermittlung von spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen, im Sinne von § 44 KV M-V.
 
