Beschlussvorlage - VO/GV01/2018-1459

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dorf Mecklenburg beschließt gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V, die Annahme folgender Spende:

 

IUG Glaner, Karow, am 21.08.2018 = 2.856,00 € Sachspende zur Förderung der Heimatpflege ( 3 Stück Edelstahlgerüste)

 

Heike Klafft, Dorf Mecklenburg, am 20.09.2018 = 200,00 € Geldspende für KITA

                                                                                               Dorf Mecklenburg

 

Elektro Möller GmbH, am 20.09.2018 = 648,13 € Sachspende f. Dorffest Dorf Mecklenburg

(Arbeitsstunden für Erstellung Baustrom u. Bereitstellung Baustromschränke)

 

Daniel u. Eva-Maria Schubert, Karow, am 27.09.2018 =  500,00 € Geldspende für

Sportplatz – Neubau Tribüne
 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:
Gemäß § 44 Abs. 2 KV M-V, darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen.

Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben,

das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.

Bei Beträgen über 100 € bis 1.000 € entscheidet der Hauptausschuss, bei Beträgen über 1.000 € die Gemeindevertretung über die Annahme oder Vermittlung von spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen, im Sinne von § 44 KV M-V.
 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Loading...