Beschlussvorlage - VO/GV03/2018-0507
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung zur Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer und Gewerbesteuer in der Gemeinde Groß Stieten (Hebesatzung)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kämmerei
- Bearbeiter:
- Christiane Kupsch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss Groß Stieten
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Vorberatung
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20.09.2018
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Erledigt
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Gemeindevertretung Groß Stieten
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Entscheidung
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17.10.2018
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Erledigt
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Gemeindevertretung Groß Stieten
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Entscheidung
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19.12.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeinde Groß Stieten befindet sich in der Haushaltskonsolidierung. Eine Auflage zur jährlichen Haushaltsgenehmigung ist, die Anpassung der Hebesätze für die Grundsteuer A, B und der Gewerbesteuer auf den Landesdurchschnitt, um dem bisherigen Einnahmeverzicht entgegenzuwirken.
Mit dem Erlass der Haushaltssatzung 2018 wurden die Hebesätze für
Grundsteuer A auf 250 v. H. (Landesdurchschnitt 307 v. H.)
Grundsteuer B auf 300 v. H. (Landesdurchschnitt 396 v. H.)
Gewerbesteuer auf 300 v. H. (Landesdurchschnitt 348 v. H.) festgesetzt.
Dieses bedeutet einen Einnahmeverzicht von rd. 42.400 €.
Die Festsetzung der Grundsteuer A, B und der Gewerbesteuer hat gemäß § 25 Abs. 2 GrStG und § 16 Abs. 2 GewStG für ein oder mehrere Kalenderjahre zu erfolgen. In der Regel erfolgt die Festsetzung der Hebesätze mit der Haushaltssatzung (§ 45 Abs. 3 Nr. 3 KV M-V), also mit der Folge einer jährlichen Festsetzung.
Will die Gemeinde die Realsteuerhebesätze für einen längeren Zeitraum als ein Jahr bzw. zwei Jahre bei einer zweijährigen Haushaltssatzung festsetzten, kann sie dieses nur mittels einer gesonderten Hebesatzung umsetzen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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37,8 kB
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