Beschlussvorlage - VO/GV03/2018-0508

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Groß Stieten beschließt auf der Grundlage des § 48 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Groß Stieten für das Haushaltsjahr 2018.
 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:
Nach Prüfung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2018 durch die Kommunalaufsicht trifft diese unter Pkt. A.2 folgende rechtsaufsichtliche Anordnung:

Gemäß § 82 Abs. 1 KV M-V wird der Beschluss einer Nachtragshaushaltssatzung  bis zum 31.10.2018 angeordnet.

Begründung: Auf Grund der nicht gesetzeskonformen Zuführung zum investiven Bereich aus einem positiven Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen, ist der Beschluss einer Nachtragshaushaltssatzung mit entsprechenden Änderungen notwendig. Die Zuführung entspricht nicht den Vorgaben des § 12 Nr. 4 GemHVO-Doppik und muss korrigiert werden.

Die rechtsaufsichtliche Anordnung unter Pkt. A.1 ist ebenfalls im 1. Nachtragshaushalt der Gemeinde Groß Stieten zu berücksichtigen. Gemäß § 82 Abs. 1 KV M-V wird angeordnet, dass die Gemeinde Groß Stieten haushaltswirtschaftliche Entscheidungen trifft, die im Ergebnishaushalt 2018 zu einer Verbesserung des Jahresergebnisses vor Rücklagenentnahme und im Finanzhaushalt zu einer Verbesserung des Saldos der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen um mindestens 23.000 € führen.

Aufgrund des geänderten Haushaltserlasses zum FAG vom 09.04.2018 wird dies für die Gemeinde Groß Stieten schwer umsetzbar, weil sich dadurch die Schlüsselzuweisung für laufende Zwecke um 25.900 € für die Gemeinde vermindert hat. Die Haushaltssituation hat sich somit weiter verschlechtert. Es müssen zusätzliche Einsparungen festgelegt werden.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
 

Loading...