Beschlussvorlage - VO/GV09/2018-1093
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung zur Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Bobitz
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Diana Kinne
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss Bobitz
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Bobitz
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Entscheidung
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22.10.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die derzeitige Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Bobitz aus dem Jahr 2007 ist auf Grund von Veränderungen im Straßennetz und auf Grund von gesetzlichen Änderungen bzw. Gerichtsurteilen zu überarbeiten.
Die Anzahl der Reinigungsklassen wurde von 7 auf 4 reduziert und insgesamt wurden die Verantwortlichkeiten in den einzelnen Reinigungsklassen klarer definiert. Des weiteren war in der bisherigen Straßenreinigungssatzung die Mahd der Grünflächen auf die anliegenden Grundstückseigentümer übertragen. Das Reinigungsrecht gebietet nicht, Äste, Bäume oder Hecken zurückzuschneiden sowie Grünstreifen zu mähen oder Rasenflächen zu pflegen. Gleiches gilt für flächenhaft in den befestigten Straßenkörper hineinwucherndes Gras und Unkraut. Derartiges Grün ist als Bepflanzung kein Fremdkörper, der eine Straße oder einen Gehweg verunreinigt; solche Maßnahmen sind keine Reinigung sondern Pflege (Straßenunterhaltung). Der Begriff „Reinigen“ ist umfassend zu verstehen. Man muss sämtliche Gegenstände die nicht auf die Straße gehören und sie somit verschmutzen, beseitigen. Allerdings zählen hierzu lediglich Fremdkörper (Weggeworfenes sowie Laub und Unkraut); darunter fallen keine grünpflegerischen oder gärtnerischen Maßnahmen (Bepflanzen, Düngen, Beschneiden, Wässern, Mähen). Die Durchführung der Grünflächenpflege erfolgt bei Bedarf durch den Bauhof.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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39,8 kB
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