Beschlussvorlage - VO/GV09/2018-1094

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Bobitz.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Die 2. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Bobitz war zu überarbeiten, da die für die Gebührensätze zu Grunde gelegte Kalkulation die Jahre 2011-2014 umfasste. Gemäß § 6 Absatz 2 d des Kommunalabgabengesetzes – KAG M-V in der Fassung der Bekanntmachung vom 12.04.2005, zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.07.2016, ist bei der Gebührenberechnung ein Kalkulationszeitraum zu Grunde zu legen, der bei der Straßenreinigung nicht mehr als fünf Jahre umfassen soll. Weichen am Ende eines Kalkulationszeitraumes die tatsächlichen von den kalkulierten Kosten ab, so sind Kostenüberdeckungen spätestens innerhalb von drei Jahren nach Endes des abgeschlossenen Kalkulationszeitraumes auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.

Des Weiteren erfolgte mit der neuen Straßenreinigungssatzung eine Reduzierung der Reinigungsklassen von 7 auf 4.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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