Beschlussvorlage - VO/GV09/2018-1095

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Bobitz beschließt auf der Grundlage des § 48 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Bobitz für das Haushaltsjahr 2018.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Ein Nachtragshaushalt wird für das Jahr 2018 für die Gemeinde Bobitz notwendig, da bei der Realisierung der Investitionsmaßnahme, Erneuerung der Dambecker Straße, Mehrkosten von rund 100.000 € entstanden sind. Da der Gemeinde keine liquiden Mittel zur Verfügung stehen muss eine Kreditaufnahme durch die Kommunalaufsicht des LK bewilligt werden, was einen Nachtragshaushalt notwendig macht.

Im Zuge der Erstellung des Nachtrags wurden weitere Haushaltsansätze der aktuellen Haushaltssituation angepasst.
 

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Finanz. Auswirkung

 

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